Stundenzettel

Gesetzlich sind Sie als Arbeitgeber dazu verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit festzuhalten (Arbeitnehmerentsendegesetz, Mindestlohngesetz).

Um ihrer gesetzlichen Pflicht nachzukommen ist es zwingend erforderlich, dass Sie Stundennachweise führen und uns diese zukommen lassen.

Die bei uns archivierten Stundenlisten brauchen wir insbesondere für die turnusmäßigen Sozialversicherungsprüfungen durch die deutsche Rentenversicherung und Lohnsteuerprüfung durch das Finanzamt.

Wir bitten daher um Verständnis, dass wir in dieser Angelegenheit sehr penibel agieren müssen, um uns vor Strafen durch den Gesetzgeber bzw. Behörden zu schützen.

Ihre Terhart Steuerberatung Bonn

Link für eine Vorlage der Stundennachweise:

Stundennachweis_ 2016

 

Wir stehen Ihnen gerne kurzfristig für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

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