Stundennachweis 2017: Warum?

 

Mindestlohn

Seit 1. Januar 2015 gilt ein gesetzlicher Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro brutto pro Zeitstunde; er gilt deutschlandweit für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Zum 01.01.2017 soll der Mindestlohn auf Empfehlung der Mindestlohnkommission auf 8,84 Euro steigen. Daneben enden zahlreiche Ausnahmeregelungen und Übergangsfristen. So darf 2017 lediglich für Zeitungszusteller ein Mindestlohn von 8,50 Euro gelten. Für alle anderen Branchen ist der zum 01.01.2017 festgelegte gesetzliche Mindestlohn verpflichtend.In den DATEV-Lohnprogramme können Sie mit der Prüfhilfe Mindestlohn ermitteln, welche Arbeitnehmer von der Erhöhung des Mindestlohns betroffen sind.

 

Mandanten beraten

Beraten Sie Ihre Mandanten zum Thema Mindestlohn. Weisen Sie sie darauf hin, dass insbesondere bei der Beschäftigung von Minijobbern Sorgfalt geboten ist. Denn mit einer Erhöhung des Mindestlohns dürften Minijobber nur noch regelmäßig maximal 50,9 Stunden (bisher: 52,9 Stunden) monatlich arbeiten, um nicht in die Sozialversicherungspflicht zu rutschen.Zudem sind für Minijobber, kurzfristig Beschäftigte und Arbeitnehmer in bestimmten Wirtschaftsbereichen (nach § 2a des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes) der Beginn, das Ende und die Dauer der täglichen Arbeitszeit zu dokumentieren. Diese Dokumentation ist für mindestens zwei Jahre aufzubewahren. Eine Vorlage zur Arbeitszeit-Dokumentation stellen wir Ihnen in der Info-Datenbank zur Verfügung:

Datev: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1070992

Verdeutlichen Sie, welche Anpassungen zu welchem Zeitpunkt für das jeweilige Unternehmen nötig sind. So bewahren Sie Ihre Mandanten vor Strafen, die bei einem Verstoß gegen den gesetzlich festgelegten Mindestlohn hohe Geldbußen nach sich zögen. Zeigen Sie Ihren Mandanten auch, welche Veränderungen sich bei den Personalkosten im Unternehmen ergeben durch die Vergütung nach dem Mindestlohn.

Mit folgender Checkliste können Sie Ihre Mandanten bei dem Thema Mindestlohn und der laufenden Berücksichtigung der neuen Gesetzeslage unterstützen:

Checkliste: https://www.datev.de/dnlexom/client/app/index.html#/document/1070992

 

Für Weitere Fragen stehen unsere Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Rechtsanwälte, Advocats/ Abogados, Asesores Fiscales zur Verfügung.

Wir stehen Ihnen gerne kurzfristig für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Stundennachweis 2019

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