Sehr geehrte Damen und Herren,

bzgl. der Soforthilfe seitens des Landes NRW wurde soeben in der Pressekonferenz veröffentlicht, das die Anträge ab Freitag 27.03.2020 um 12 Uhr auf folgender Webseite gestellt werden können:

https://www.wirtschaft.nrw/corona

Des Weiteren wurde eine zügige Auszahlung zugesichert und die genauen Rahmenbedingungen sowie Auszahlungshöhe werden auch auf folgenden Seite erläutert:

https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

Das Antragsverfahren wird vereinfacht sein, somit soll laut der Pressekonferenz „Jedermann“ die Anträge auch stellen können.

Bitte bleiben Sie Gesund.

Sollten Sie weitere Fragen haben, stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Robert Terhart, LL.M.
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Köln
Mitglied der Rechtsanwaltskammer Madrid
Baumschulallee 2a
53115 Bonn
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