Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse (Datev)

Geringfügig Beschäftigte sind zeitlich flexibel und in Unternehmen jeder Größe und Branche anzutreffen. Unternehmen erledigen dadurch gezielt ein erhöhtes Pensum an Arbeit, das innerhalb eines Zeitraumes aufkommt.
Der Arbeitgeber muss dabei grundsätzlich auf eine Reihe von steuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Regeln achten. Tut er das nicht, droht rückwirkende Versicherungspflicht mit möglicher Beitragsnachforderung. Nehmen Sie dies zum Anlass und beraten Sie Ihren Mandanten bei allen Fragen rund um geringfügig Beschäftigte: angefangen von arbeitsrechtlichen Vorgaben bis hin zu Besonderheiten bestimmter Personengruppen.Falls Ihr Mandant erwägt, geringfügig Beschäftigte einzustellen, entwerfen Sie für ihn eine Kapazitätsplanung, und zeigen Sie ihm die beste Variante anhand eines Kostenvergleichs der verschiedenen Beschäftigungsverhältnisse (Vollzeit-, Midi- oder Mini-Job).

 

Praxixtipp

Auch für geringfügig Beschäftigte gibt es steuer- und sozialversicherungsfreie Arbeitgeberleistungen. Mehr zu den möglichen Leistungen erfahren Sie beim Beratungsanlass Mehr Netto vom Brutto.

 

Dienstleistung

  • Beratung zur Gestaltung und Durchführung von geringfügigen Beschäftigungsverhältnissen
  • Berücksichtigung aller Regelungen zu Melde- , Auskunfts- und Nachweispflichten
  • Beratung zu allen Fragen rund um geringfügig Beschäftigte (z. B. Versicherungspflicht bei Krankheitsvertretung)
  • Beachtung aller Besonderheiten bei bestimmten Personengruppen, z. B. Bezieher von Leistungen der Agentur für Arbeit, Rentner oder Studenten
  • Aufstellen von Kapazitätsplanungen

 

Zielgruppe

  • Unternehmen mit geringfügig Beschäftigten
  • Unternehmen, die geringfügig Beschäftigte einstellen wollen
  • Private Mandate, die eine Haushaltshilfe beschäftigen
  • Selbstbuchende Mandanten

 

Nutzen für Ihre Kanzlei

  • Positionierung als serviceorientierter Dienstleister in der Personalwirtschaft
  • Ausschluss aller Haftungsrisiken

 

Nutzen für Ihre Mandanten

  • Bessere Gestaltung der Beschäftigungsverhältnisse
  • Vermeidung von Haftungsrisiken

 

Mehr hierzu/ Quelle:
https://www.datev.de/web/de/top-themen/steuerberater/weitere-themen/personalwirtschaft/geschaeftsfelder-erschliessen/geringfuegige-beschaeftigungsverhaeltnisse/

 

Downloads

Personalfragebogen GfB

 

Noch Fragen?

Fragen zum Thema Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse beantwortet Ihnen gerne ein Mitarbeiter der Terhart Steuerberatung u. Rechtsberatung Bonn.

 

Wir stehen Ihnen gerne kurzfristig für ein Beratungsgespräch zur Verfügung.

Geringfügige Beschäftigungsverhältnisse

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