Das Substanzwertverfahren ist ein Verfahren zur Ermittlung des Unternehmenswertes. Der Substanzwert aus Anlass eines Verkaufs entspricht den Veräußerungserlösen, die bei einer Liquidation zu erzielen wären (im Prinzip also der Verkauf aller Vermögenswerte zu aktuellen Marktpreisen). Es wird das materiell Fassbare bewertet. Aufgabe des Substanzwertverfahrens ist es den Wert zu erhalten, der benötigt würde, um das Unternehmen in seiner derzeitigen Ausstattung neu zu errichten. Der sachliche Wertansatz wurde im Laufe der Zeit häufig kritisch diskutiert, da er lediglich das investierte Kapital betrachtet. Unberücksichtigt bei dem Substanzwertverfahren bleibt der Wert, welches das Unternehmen erwirtschaften kann. Heute wird er daher häufig nur noch zur Ermittlung einer Wertuntergrenze genutzt. Grobdargestellt wird der Substanzwert wie folgt berechnet: Wiederbeschaffungswert der Vermögensgegenstände – Wert der Schulden= Substanzwert. Es ist sinnvoll das Substanzwertverfahren anzuwenden, wenn ein hoher Anteil des Unternehmensvermögens aus Immobilien und Anlagen besteht, da meist hohe stille Reserven im Unternehmen vorhanden sind. Er eignet sich weiter für die Auskunft über die Beleihungsfähigkeit der Vermögensgegenstände.
Die komplexe Materie der Unternehmensbewertung wird nur sehr grundlegend behandelt. Es ist daher ratsam, dass ein Unternehmenswertgutachten von einem Steuerberater erstellen zu lassen. Da ein solches Gutachten die Grundlage für die späteren Kaufpreisverhandlungen darstellt.

Fazit: Anlage- und Umlaufvermögen eines Unternehmens (die „Substanz“) spielen speziell bei der Ermittlung des Unternehmenswertes eine Rolle, als sie sich dazu eignen, damit Umsatzerlöse und Ertrag zu erzielen. Für den „Substanzwert“ wird im Normalfall heute eher der Liquidationserlös bezahlt.

Merkblatt Unternehmensbewertung der IHK Hannover

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Substanzwert als Unternehmenswert

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