Die GoBD (Grundsätze ordnungsmäßiger Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff) stellen die Anforderungen der Finanzverwaltung an die ordnungsmäßige Ausgestaltung von IT-gestützten Systemen und Prozessen im Kontext der Besteuerung und des Rechnungswesens dar. Die GoBD wurden durch das BMF-Schreiben vom 14.11.2014 veröffentlicht und gelten für alle Veranlagungszeiträume, die nach dem 31.12.2014 beginnen. Durch die GoBD soll eine Konkretisierung der allgemeinen Ordnungsmäßigkeitsanforderungen im Hinblick auf die aktuellen technischen und organisatorischen Gegebenheiten der Buchführungs- und Aufzeichnungspraxis bei IT-Einsatz erfolgen. Sie ersetzen die bisher geltenden GoBS (Grundsätze ordnungsgemäßer DV-gestützter Buchführungssysteme) und GDPdU (Grundsätze zum Datenzugriff und Prüfbarkeit digitaler Unterlagen) und sind von allen Buchführungs- bzw. Aufzeichnungspflichtigen zu beachten.

Ihre Geltung ist somit z. B. nicht auf die Verwendung von Systemen der doppelten Buchführung beschränkt. Es sind ausdrücklich auch die steuerlichen Aufzeichnungspflichten eingeschlossen, denen z. B. Einnahmen-Überschussrechner unterliegen. Die GoBD beziehen sich auch auf Vor- und Nebensysteme der Finanzbuchführung (z.B. Material- und Warenwirtschaft, Lohnabrechnung, Zeiterfassung).

(Zitiert: Riepolt, Dr. Johannes / Greulich, Stephan)

 

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